PV-Förderung in Österreich: Stand 2026 und was ab 2027 gilt

Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2026

Der letzte Fördercall im bisherigen System ist am 22. Oktober 2026 zu Ende gegangen. Für 2027 hat die Bundesregierung am 6. Oktober 2026 Eckpunkte vorgelegt: Gefördert werden soll künftig ein Speichersystem mit intelligentem Energiemanagement statt der PV-Anlage selbst, und bei einem neuen Speicher an einer neuen PV-Anlage soll ein Made-in-Europe-Wechselrichter Pflicht werden. Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Dieser Ratgeber erklärt die Eckpunkte, die geplante Übergangsregel für alle, die 2026 leer ausgegangen sind oder jetzt kaufen, die offenen Fragen, den Ablauf 2026 sowie Förderungen von Land und Gemeinde.

Förderung 2027: Made-in-Europe-Wechselrichter (geplant, noch nicht beschlossen)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der dritte und letzte Fördercall 2026 für den EAG-Investitionszuschuss lief vom 8. bis 22. Oktober 2026, aufgestockt auf 38,5 Mio. Euro aus Restmitteln früherer Calls. Im bisherigen System folgt kein weiterer Call.
  • Ab 2027 soll ein Speichersystembonus die Investitionsförderung für PV-Anlagen ersetzen – für Speicher an neuen Anlagen und für nachgerüstete Speicher. Voraussetzung: ein intelligentes Energiemanagementsystem.
  • Neue PV-Anlage mit neuem Speicher: Der Wechselrichter soll „Made in Europe“ sein müssen. Speicher-Nachrüstung: keine Pflicht, sondern weiterhin ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus für den Speicher.
  • Übergangsregel: Wer 2026 ohne EAG-Zuschuss blieb, soll ein Projekt mit intelligentem Speicher, das ab 1. November 2026 abgerechnet bzw. in Betrieb genommen wird, 2027 einreichen können.
  • Förderhöhe, technische Kriterien und Starttermin sind offen. Nötig ist eine Gesetzesänderung mit Zweidrittelmehrheit.
  • Bundesländer und Gemeinden fördern unabhängig davon weiter – mit eigenen Bedingungen.

Was ab 2027 geplant ist: die Eckpunkte vom 6. Oktober 2026

Vorgestellt haben die Eckpunkte Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin Michaela Schmidt und NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer, erarbeitet nach Gesprächen mit Elektrotechnik, Elektrohandel und PV-Branche. Laut Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums (BMWET) sind geplant:

  • Speichersystembonus statt PV-Zuschuss: Nicht mehr die Errichtung der PV-Anlage soll gefördert werden, sondern die intelligente Nutzung des Stroms – konkret Speichersysteme für neue PV-Anlagen und die Nachrüstung von Speichersystemen bei bestehenden Anlagen.
  • Energiemanagement als Fördervoraussetzung: Ein intelligentes Energiemanagementsystem muss den Speicher „nach klar definierten Kriterien netz- und systemdienlich“ betreiben. Diese Kriterien werden noch verhandelt.
  • Made-in-Europe-Wechselrichter bei Neuanlagen: Bei einem neuen Speichersystem an einer neuen PV-Anlage soll ein Made-in-Europe-Wechselrichter verpflichtend sein.
  • Bonus bei Nachrüstung: Bei der Nachrüstung eines Speichersystems an einer bestehenden PV-Anlage soll weiterhin ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus für den Speicher möglich sein.
  • Laufende Anträge statt Fördercalls: Angelehnt an den Handwerkerbonus soll der Antrag nach Fertigstellung gestellt werden. Laut Ministerium vom 9. Oktober geschieht das mit der Schlussrechnung; feste Calls mit Reihungsprinzip entfallen.
  • Übergangsregel für Projekte ohne Förderung 2026 (eigener Abschnitt unten).

Am 9. Oktober 2026 teilte das Ministerium mit, dass Ausgestaltung und Förderbedingungen „derzeit final ausgearbeitet“ werden und parallel die Gesetzesnovelle vorbereitet wird. Die Details sollen danach in der jährlichen Investitionszuschüsse-Verordnung stehen. Bis 25. Oktober 2026 ist kein Gesetzes- oder Verordnungsentwurf dazu öffentlich bekannt.

2026 leer ausgegangen oder Kauf jetzt: Was die Übergangsregel sagt

Für alle, die 2026 keinen Zuschuss bekommen haben – weil der Topf leer war oder das Ticket zu spät kam – und für alle, die ihre Anlage in den letzten Wochen des Jahres errichten, ist ein Satz aus der Pressemeldung vom 6. Oktober 2026 entscheidend. Er lautet wörtlich:

„Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab 1. November 2026 abgerechnet beziehungsweise in Betrieb genommen werden, sollen 2027 bereits im neuen System einreichen können.“

Eine zweite Aussendung des Ministeriums vom selben Tag setzt dazu „nach derzeitiger Planung“. Ein Förderanspruch entsteht daraus nicht: Auch die Übergangsregel braucht erst die Gesetzesänderung und die neue Verordnung. Die einzelnen Bedingungen und was an ihnen offen ist:

Bedingung im Wortlaut Bedeutung Noch nicht geklärt
„mit intelligentem Speicher“ Zum Projekt gehört ein Speicher, der über ein Energiemanagement gesteuert wird. Welche technischen Kriterien „intelligent“ und „netz- und systemdienlich“ erfüllen müssen.
„2026 keine EAG-Förderung erhalten“ Projekte ohne EAG-Investitionszuschuss aus den Calls 2026. Wie ein noch offener Antrag aus dem dritten Call, eine spätere Ablehnung oder ein Verzicht auf eine Zusage behandelt werden.
„ab 1. November 2026 abgerechnet beziehungsweise in Betrieb genommen“ Stichtag ist der 1. November 2026. Ob das Rechnungsdatum, das Inbetriebnahmedatum oder beide nach dem Stichtag liegen müssen. Projekte, die schon vor dem 1. November abgerechnet und in Betrieb genommen wurden, nennt die Regel nicht.
„2027 bereits im neuen System einreichen“ Eingereicht wird nach den Regeln des Speichersystembonus. Förderhöhe, nötige Unterlagen, Starttermin und eine mögliche Einreichfrist.

Weitere offene Fälle:

  • PV-Anlage ohne Speicher: Die Übergangsregel nennt nur Projekte mit intelligentem Speicher. Eine reine PV-Anlage ist darin nicht erwähnt, und auch das neue Modell sieht nach den Eckpunkten keinen Investitionszuschuss mehr für die PV-Anlage allein vor.
  • Wechselrichter in Übergangsprojekten: Ob die Made-in-Europe-Pflicht auch für eine neue PV-Anlage mit Speicher gilt, die ab 1. November 2026 fertig wird, sagen die Eckpunkte nicht ausdrücklich. Da diese Projekte im neuen System eingereicht werden sollen, ist das naheliegend – festgelegt ist es nicht.
  • Nachrüstung: Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Neuanlage und Nachrüstung. Ob ein Speicher, der ab 1. November an einer bestehenden – womöglich früher geförderten – PV-Anlage nachgerüstet wird, unter die Übergangsregel fällt, ist nicht geklärt.
  • Anträge aus dem dritten Call 2026: Seit 9. Oktober konnten Anträge laut Ministerium auch ohne vorherige Ticketziehung direkt im EAG-Portal eingebracht werden. Diese Anträge werden derzeit geprüft; den Stand zeigt die EAG-Abwicklungsstelle unter „Status meiner Einreichung“. Wer 2026 doch eine Zusage erhält, erfüllt die Bedingung „keine EAG-Förderung erhalten“ nach dem Wortlaut nicht.

Tipp: Unterlagen und Technik, die jede Variante der späteren Regel erleichtern

  • Schlussrechnung: mit Datum und einzeln ausgewiesenen Positionen – Speicher mit Kapazität, Wechselrichter mit vollständiger Modellbezeichnung, Energiemanagement. Der Antrag soll nach den Eckpunkten mit der Schlussrechnung gestellt werden.
  • Inbetriebnahme belegen: Inbetriebnahmeprotokoll des Elektrofachbetriebs und die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber aufbewahren – beide dokumentieren das Datum, auf das es beim Stichtag ankommen kann.
  • Speicher mit Energiemanagement: Der Speicher sollte über ein Energiemanagementsystem steuerbar sein; Datenblätter mit den Steuer- und Kommunikationsfunktionen gehören zu den Unterlagen. Ob ein System die endgültigen Kriterien erfüllt, steht erst mit der Verordnung fest. Passende Komponenten: Speicher und Energiemanagement.
  • Wechselrichter-Modell prüfen: Bei einer neuen PV-Anlage mit Speicher das genaue Wechselrichter-Modell mit der Made-in-Europe-Liste abgleichen und Datenblatt sowie ein Foto des Typenschilds aufheben. Welche Liste 2027 maßgeblich ist, steht noch nicht fest.
  • Land und Gemeinde: Diese Förderungen hängen nicht an der Bundesregel und sind auch jetzt möglich. Manche verlangen den Antrag aber vor der Bestellung oder vor Baubeginn, und ob sie mit dem Speichersystembonus 2027 kombinierbar sind, ist offen (Details unten).

Eine Zusage für 2027 lässt sich aus der Übergangsregel heute nicht ableiten – weder für Höhe noch für Bedingungen.

Made-in-Europe-Wechselrichter: Was das für Ihre Anlage bedeutet

Die geplante Pflicht betrifft nach den Eckpunkten einen klar umrissenen Fall: neues Speichersystem an einer neuen PV-Anlage, gefördert über den Speichersystembonus. Für die drei typischen Vorhaben heißt das nach heutigem Stand:

Vorhaben Geplant ab 2027 (nicht beschlossen)
Neue PV-Anlage mit Speicher Speichersystembonus nur mit Made-in-Europe-Wechselrichter und intelligentem Energiemanagement (geplant, noch nicht beschlossen)
Speicher an bestehender PV-Anlage nachrüsten Speichersystembonus mit Energiemanagement; zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus für den Speicher möglich
Neue PV-Anlage ohne Speicher Die Investitionsförderung für die PV-Anlage soll entfallen; Sonderformen siehe „Was noch offen ist“

Was „Made in Europe“ 2027 genau heißt, ist noch nicht festgelegt. Einen Anhaltspunkt gibt die Regel, die seit 23. Juni 2025 für den Made-in-Europe-Bonus gilt: Ein Wechselrichter zählt als europäisch, wenn die Bestückung der Leiterplatten und die Endfertigung im EWR oder in der Schweiz stattfinden. Nachgewiesen wird das nicht über Herstellerangaben, sondern über die Liste der EAG-Abwicklungsstelle – und zwar je Modell, nicht je Marke. Derselbe Hersteller kann mit einer Serie gelistet sein und mit einer anderen nicht. Ob diese Liste 2027 weiter verwendet wird, ob die Schweiz weiter mitzählt und wie Hybrid- und Batterie-Wechselrichter behandelt werden, soll erst die neue Verordnung regeln.

Kein Verkaufsverbot: Die geplante Regel betrifft nur die Förderung. Wechselrichter, die nicht auf der Liste stehen, dürfen in Österreich weiterhin verkauft, installiert und betrieben werden – sie wären nach dem jetzigen Plan bei einer neuen Anlage mit Speicher nur nicht mehr förderfähig.

Für die geplante Regel bei neuen Anlagen mit Speicher zählt allein der Wechselrichter; bei der Nachrüstung eines Speichers ist ein Zusatzbonus für einen Speicher aus Europa geplant. Beschlossen ist beides noch nicht. Gelistete Wechselrichter und Komplettsets mit gelistetem Wechselrichter sind in der Kategorie Made in Europe – Wechselrichter & Komplettsets zusammengefasst; die modellgenaue Übersicht aller offiziellen Listen zeigt die Seite Made in Europe.

Was noch offen ist

  • Förderhöhe: Für 2027 wurde weder ein Betrag pro kWh noch ein Jahresbudget genannt.
  • Kriterien für das Energiemanagement: Was „netz- und systemdienlich“ konkret heißt, wird noch verhandelt. Am 2. Juni 2026 hatte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer als Bedingung genannt, die netzwirksame Leistung auf 50 % der Modulleistung zu reduzieren oder einen Vertrag mit dynamischem Einspeisetarif nachzuweisen. In den Eckpunkten vom 6. Oktober sind diese Werte nicht enthalten.
  • Sonderformen: Laut ORF vom 20. August 2026 sollen gebäudeintegrierte PV, Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Parkplatzüberdachungen, schwimmende PV und Anlagen an Lärmschutzwänden weiter gefördert werden. In den Eckpunkten vom Oktober kommen sie nicht vor.
  • Starttermin und Antragsweg: Ab wann Anträge möglich sind und welche Unterlagen verlangt werden, ist nicht veröffentlicht.
  • Beschluss: Die Gesetzesänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, also auch Stimmen aus der Opposition.

Zeitleiste: von der Ankündigung zu den Eckpunkten

Datum Was angekündigt wurde
2. Juni 2026 Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer: Made-in-Europe-Pflicht statt Bonus für den Wechselrichter bei neuen Anlagen mit Speicher (am 6. Oktober konkretisiert: bei der Nachrüstung ein Zusatzbonus für den Speicher); ab 2027 Förderung nur noch für PV-Anlagen mit Batteriespeicher. Geplant, noch nicht beschlossen.
20. August 2026 Umbau auf Speicher und Energiemanagement, Förderung auch für Nachrüstungen, Anträge erst nach Installation und Rechnung, Ende von „First come, first serve“.
6. Oktober 2026 Eckpunkte: Speichersystembonus, Made-in-Europe-Wechselrichter bei Neuanlagen mit Speicher, Bonus bei Nachrüstung, Übergangsregel ab 1. November 2026.
7. Oktober 2026 Dritter Fördercall mit 38,5 Mio. Euro (laut Verordnung 8 Mio. Euro, aufgestockt aus nicht abgerufenen Mitteln früherer Calls).
9. Oktober 2026 Rund 43.300 Tickets nach zehn Minuten; ab diesem Tag Anträge ohne Ticket direkt im EAG-Portal; Bedingungen 2027 werden final ausgearbeitet, Gesetzesnovelle in Vorbereitung.
22. Oktober 2026 Dritter und letzter Fördercall im bisherigen System um 24 Uhr geschlossen, die Anträge werden geprüft.

So lief die PV-Förderung 2026

Gefördert wurde über den einmaligen EAG-Investitionszuschuss, abgewickelt von der EAG-Förderabwicklungsstelle der OeMAG. Anträge waren nur während fester Fördercalls möglich:

Fördercall 2026 Zeitraum
1. Fördercall 23. April bis 11. Mai 2026
2. Fördercall 16. bis 30. Juni 2026
3. Fördercall (letzter, beendet) 8. bis 22. Oktober 2026

Fördersätze 2026 (zum Vergleich): fix 150 Euro pro kWp in Kategorie A (bis 10 kWp) und 140 Euro in Kategorie B (über 10 bis 20 kWp); in Kategorie C (über 20 bis 100 kWp) höchstens 130 Euro und in Kategorie D (über 100 bis 1.000 kWp) höchstens 120 Euro, vergeben im Bieterverfahren. Für einen Stromspeicher gab es 150 Euro pro kWh – allerdings nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage.

Made-in-Europe-Bonus 2026: Je 10 % Zuschlag für gelistete Module und Wechselrichter (zusammen bis zu 20 % auf den PV-Zuschuss) und 10 % für einen gelisteten Speicher. Der Bonus musste schon beim Antrag im EAG-Portal gewählt werden; nachträglich ließ er sich nicht beantragen.

Wichtig: Bei der Antragstellung durfte die Anlage noch nicht in Betrieb sein. Genau das dreht das neue Modell um: Dort soll erst nach Fertigstellung eingereicht werden.

Das Problem: In den Kategorien A und B entschied die Reihenfolge der Ticketziehung. Beim zweiten Call 2026 waren die Mittel nach 33 Sekunden erschöpft – knapp 28.000 Anträgen standen Mittel für rund 3.000 Projekte gegenüber. Dieses Verfahren soll das neue Modell ablösen.

Nicht nur der Bund: Förderungen von Land und Gemeinde

Die EAG-Förderung ist nicht die einzige Möglichkeit. Viele Bundesländer und zahlreiche Gemeinden haben eigene Förderungen für PV-Anlagen, Speicher oder Energieberatung. Höhe und Bedingungen sind sehr unterschiedlich und ändern sich oft. Ansprechpartner sind:

  • Gemeindeamt: Manche Gemeinden zahlen einen Zuschuss pro kWp oder pro Speicher, der oft nur auf Nachfrage bekannt ist.
  • Land: die Energie- oder Wohnbauförderstelle Ihres Bundeslandes bzw. die Energieberatung des Landes.
  • Regionaler Energieversorger: Manche bieten eigene Aktionen oder Boni an.

Vor dem Kauf prüfen: Muss der Antrag vor der Bestellung gestellt werden? Ist die Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar? Gibt es Vorgaben zu Anlagengröße, Speicher oder Installation durch einen Fachbetrieb? Welche Fristen gelten?

Und die Umsatzsteuer?

Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen ist grundsätzlich mit 31. März 2025 ausgelaufen. Seither fallen wieder die regulären 20 % Umsatzsteuer an.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch eine PV-Förderung vom Bund?

Nein. Mit dem Ende des dritten Calls am 22. Oktober 2026 sind die Fördercalls im alten System abgeschlossen. Bis zum neuen Modell bleiben Förderungen von Land oder Gemeinde.

Ich bin 2026 leer ausgegangen – kann ich 2027 einreichen?

Geplant ist das für Projekte mit intelligentem Speicher, die ab 1. November 2026 abgerechnet bzw. in Betrieb genommen werden. Beschlossen ist die Regel nicht, und mehrere Punkte sind offen – siehe Übergangsregel.

Brauche ich ab 2027 einen Made-in-Europe-Wechselrichter?

Nach den Eckpunkten ja – wenn Sie eine neue PV-Anlage mit neuem Speicher über den Speichersystembonus fördern lassen wollen. Für die Nachrüstung eines Speichers an einer bestehenden Anlage ist keine Pflicht, sondern ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus für den Speicher geplant. Beschlossen ist beides noch nicht.

Welche Wechselrichter gelten als „Made in Europe“?

Für den Bonus 2026 zählen nur Modelle, die auf der Liste der EAG-Abwicklungsstelle stehen – die Marke allein reicht nicht. Welche Modelle aus unserem Sortiment gelistet sind, sehen Sie auf der Seite Made in Europe. Ob 2027 dieselbe Liste gilt, regelt erst die neue Verordnung.

Darf ich Wechselrichter ohne Made-in-Europe-Listung noch kaufen?

Ja. Die geplante Regel betrifft nur die Förderfähigkeit, nicht den Verkauf oder Betrieb.

Wird ab 2027 noch eine PV-Anlage ohne Speicher gefördert?

Nach den Eckpunkten soll die Investitionsförderung für die PV-Anlage durch den Speichersystembonus ersetzt werden. Für einzelne Sonderformen wie gebäudeintegrierte PV wurde im August eine weitere Förderung angekündigt; die endgültigen Regeln stehen aus.

Kann ich einen Speicher für meine bestehende Anlage fördern lassen?

Im Jahr 2026 nur zusammen mit einem Antrag für eine PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung). Für 2027 ist die Förderung von Nachrüstungen geplant, noch nicht beschlossen; dabei soll ein Zusatzbonus für einen Speicher aus Europa möglich sein.

Soll ich mit dem Kauf bis 2027 warten?

Das hängt von Ihrem Projekt ab. Die Förderung deckt meist nur einen kleineren Teil der Kosten – entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist, wie viel Strom Sie selbst nutzen. Höhe und Bedingungen 2027 sind noch nicht bekannt.

Ihr nächster Schritt

Sie planen eine Anlage mit Speicher und wollen die Förderung 2027 im Blick behalten? Wechselrichter und Komplettsets mit gelistetem Wechselrichter finden Sie unter Made in Europe – Wechselrichter & Komplettsets, weitere Pakete bei unseren Speichersets und Komplettsets. Ab € 7.900 Bestellwert liefern wir versandkostenfrei (Versand & Lieferung). Für die Auslegung Ihrer Anlage bieten wir auf Wunsch eine Planung als eigene Leistung an: Planung anfragen → oder rufen Sie uns an unter +43 664 1438466, auch per WhatsApp.

Quellen

Stand: 25. Oktober 2026. Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Förderstelle; die Regeln für 2027 sind geplant, noch nicht beschlossen und noch nicht veröffentlicht.
Änderungen: 25.10.2026 – Eckpunkte 2027 im Detail, Übergangsregel mit Wortlaut und offenen Fragen, Made-in-Europe-Wechselrichter, Zeitleiste und Quellen ergänzt · 23.10.2026 – Fördercall beendet, Text auf den Stand nach dem Call gebracht, Made-in-Europe-Vorgabe 2027 ergänzt · 13.10.2026 – dritter Fördercall ergänzt · 09.10.2026 – Erstveröffentlichung.

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