Grafik: Checkliste mit Haken und Strommast

PV-Anlage anmelden in Österreich: Schritt für Schritt zum Netzbetreiber

Bevor Ihre PV-Anlage Strom ins Netz liefern darf, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet und freigegeben sein. Das klingt nach viel Bürokratie, folgt aber einem klaren Ablauf: Antrag stellen, Zusage abwarten, Anlage errichten, fertigmelden. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen als PV-Fachhandel aus der Steiermark Schritt für Schritt, was Sie wann brauchen – und wer was erledigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anlagen mit mehr als 800 W Wechselrichterleistung brauchen einen Netzzugang beim Netzbetreiber – beantragt vor der Errichtung.
  • Dafür benötigen Sie Ihre Zählpunktnummer (steht auf der Stromrechnung) und die Daten von Modulen, Wechselrichter und Speicher.
  • Der Wechselrichter braucht einen Nachweis nach der österreichischen Netzanschlussregel TOR Erzeuger.
  • Für den Überschussstrom brauchen Sie einen Abnehmer – die OeMAG oder einen Stromhändler.
  • Die Fertigmeldung macht der konzessionierte Elektrofachbetrieb. Erst nach der Freigabe darf die Anlage ins Netz einspeisen.
  • Auch Änderungen müssen gemeldet werden, etwa ein nachgerüsteter Speicher, eine Erweiterung oder ein Wechselrichtertausch.

Schritt für Schritt zur angemeldeten PV-Anlage

1. Unterlagen zusammenstellen

  • Zählpunktnummer Ihres Bezugszählers (auf der Stromrechnung, beginnt mit AT)
  • Gesamtleistung der Module in kWp
  • Hersteller, Typ und Leistung des Wechselrichters samt Nachweis nach TOR Erzeuger
  • Falls vorhanden: Speicher mit Kapazität und Leistung
  • Gewünschte Einspeiseart: Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch zuerst) oder Volleinspeisung

2. Netzzugang beantragen

Der Antrag läuft beim Netzbetreiber Ihres Gebiets, meist über dessen Online-Portal – zum Beispiel Energienetze Steiermark, Netz Niederösterreich, Netz Oberösterreich, Wiener Netze, Kärnten Netz, Salzburg Netz, TINETZ, Vorarlberg Netz oder Netz Burgenland. Viele Netzbetreiber nehmen den Antrag direkt vom Anlagenbetreiber entgegen, häufig übernimmt ihn aber der Elektrofachbetrieb.

3. Prüfung und Zusage abwarten

Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz an Ihrem Standort die gewünschte Einspeisung aufnehmen kann. Er kann die Einspeiseleistung begrenzen – dann lohnen sich ein Speicher und ein Energiemanagement besonders, weil Sie mehr Strom selbst nutzen. Mit der Zusage erhalten Sie den Netzzugangsvertrag und einen Einspeisezählpunkt. Diese Nummer brauchen Sie auch für Förderanträge. Je nach Netzbetreiber und Anlage kann ein Netzzutrittsentgelt anfallen.

4. Abnehmer für den Überschuss wählen

Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, fließt ins Netz. Dafür schließen Sie einen Abnahmevertrag – entweder mit der OeMAG oder mit einem Energielieferanten bzw. Stromhändler. Die Konditionen unterscheiden sich, ein Vergleich lohnt sich.

5. Anlage errichten

Jetzt wird montiert. Was Sie dabei selbst übernehmen können, lesen Sie in PV-Anlage selbst bauen in Österreich.

6. Fertigmeldung durch den Elektrofachbetrieb

Nach Anschluss und Prüfung meldet der konzessionierte Elektrofachbetrieb die Anlage beim Netzbetreiber fertig. Die Angaben müssen mit dem Antrag übereinstimmen – wurde etwas geändert, etwa der Wechselrichter, muss das angegeben werden.

7. Zähler und Freigabe

Der Netzbetreiber stellt Ihren Smart Meter auf Bezug und Einspeisung um oder tauscht einen älteren Zähler. Mit der Betriebserlaubnis darf Ihre Anlage offiziell einspeisen.

Wer macht was?

Schritt Wer Wann
Netzzugang beantragen Sie oder Ihr Elektrofachbetrieb Vor der Errichtung
Prüfung, Zusage, Einspeisezählpunkt Netzbetreiber Nach dem Antrag
Abnahmevertrag für Überschuss Sie Vor der Inbetriebnahme
Montage Sie oder Montagebetrieb Nach der Zusage
Anschluss, Prüfung, Fertigmeldung Konzessionierter Elektrofachbetrieb Nach der Montage
Zählerumstellung, Betriebserlaubnis Netzbetreiber Nach der Fertigmeldung

Wie lange dauert die Anmeldung?

Das hängt stark vom Netzbetreiber, der Anlagengröße und der Netzsituation vor Ort ab. Planen Sie einige Wochen ein und stellen Sie den Antrag möglichst früh, parallel zur Planung. So wissen Sie rechtzeitig, ob es eine Begrenzung der Einspeiseleistung gibt.

Speicher nachrüsten oder Anlage erweitern

Jede wesentliche Änderung an einer bestehenden Anlage muss dem Netzbetreiber gemeldet werden: zusätzliche Module, ein neuer oder getauschter Wechselrichter oder ein nachgerüsteter Speicher. Klären Sie das vor dem Umbau.

Und beim Balkonkraftwerk?

Bis 800 W Wechselrichterleistung gilt ein vereinfachtes Verfahren: Eine Meldung beim Netzbetreiber reicht.

Häufige Fragen

Kann ich den Netzzugang selbst beantragen?

Bei vielen Netzbetreibern ja, meist online. Die Fertigmeldung muss aber in jedem Fall ein konzessionierter Elektrofachbetrieb machen.

Was ist der Einspeisezählpunkt?

Eine eigene Zählpunktnummer für die Einspeisung Ihrer PV-Anlage. Sie bekommen sie vom Netzbetreiber und brauchen sie für den Abnahmevertrag und für Förderanträge.

Wird mein Stromzähler getauscht?

Ein moderner Smart Meter wird meist nur umgestellt, damit er Bezug und Einspeisung getrennt misst. Ältere Zähler tauscht der Netzbetreiber.

Was passiert, wenn der Netzbetreiber meine Einspeisung begrenzt?

Dann darf Ihre Anlage nur bis zu einer bestimmten Leistung ins Netz einspeisen. Mit Speicher, Heizstab, Wallbox oder Energiemanagement nutzen Sie den Überschuss selbst, statt ihn abzuregeln.

Ihr nächster Schritt

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Fragen zur Planung? Planung anfragen oder anrufen unter +43 664 1438466, auch per WhatsApp.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben dienen der Orientierung. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers; Ablauf und Unterlagen können sich je nach Netzgebiet unterscheiden.

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.